Ein Artikel aus der Reihe: Frankfurter Zeitungs-Archäologie
1885 vor Gericht hatte der angeklagte Polizei-Kommissar die Beerdigung des mit 80 Jahren verstorbenen Prof. Gambs als "ein stürmisches Begräbnis" bezeichnet. Das trifft es durchaus.
Schon in der Sterbewohnung, von der der Trauerzug zum Friedhof führen sollte, waren Polizisten anwesend und begleitet von vielen Polizisten, darunter mehr als 20 berittene, schritt man nun zum Friedhof. Dort angekommen ordnete Kommissar Meyer an, dass alle roten Schleifen von den Kränzen entfernt werden müssten, erst dann ging es weiter. Niemand durfte reden. Als ein Verwandter des Toten aber, als das Grab schon zugeschaufelt wurde, doch ein paar Worte sagen wollte und dazu noch eine Rote Schleife in das offene Grab geworfen wurde, unterbrach Meyer, oben auf dem Erdhaufen stehend, das Ganze, ließ den Totengräber ins offene Grab steigen und die Schleife wieder hausholen. Die Beerdigung wurde jetzt abgebrochen und alle Trauergäste mussten den Friedhof umgehend verlassen.